Äbtissin

Grabtafel und Äbtissinnenstuhl auf der Prieche

Grabtafel und Äbtissinnenstuhl auf der Prieche

Mareile Preuschhof bekleidet seit Januar 2019 das Amt der Äbtissin des Klosters Wennigsen. Sie vertritt das Kloster nach außen, steht der Geistlichen Frauengemeinschaft vor und übernimmt die Geschäftsführung des Hauses für Stille und Begegnung.

Die aktuelle Klosterordnung der Calenberger Klöster aus dem Jahr 1960 regelt unter anderem die Aufgaben der Äbtissin.

Im Kloster Wennigsen haben sich durch die Ausgestaltung des Hauses für Stille und Begegnung und durch die Veränderung des Konventes in einen sogenannten „fliegenden Konvent“ (die Geistliche Frauengemeinschaft e.V.) einige Aufgaben verändert.

Die Äbtissin soll:

  • für die Erhaltung und Sicherung des Klosters und der dazugehörigen Anlagen und Einrichtungen sorgen;
  • der Geistlichen Frauengemeinschaft vorstehen;
  • den Schwerpunkt der Meditation und Kontemplation u.a. in der Form des Herzensgebetes fördern;
  • die Geschäftsführung und Inhalte des Hauses für Stille und Begegnung ausgestalten;
  • das Kloster nach außen vertreten; für die Durchführung der Vorschriften der Klosterordnung, der Hausordnung und der Anordnungen der Präsidentin der Klosterkammer sorgen;
  • das geistliche Leben im Kloster durch das eigene geistliche Leben mittragen.

Der Äbtissin wird eine Wohnung im Kloster zur Verfügung gestellt. Sie verpflichtet sich, alleinstehend zu sein. Frühere Partnerschaften und Kinder sind kein Hindernis.

Die Äbtissin wird vom niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur benannt und ist beim Land Niedersachsen angestellt. Sie darf dieses Amt bis zum 70. Lebensjahr bekleiden. Auf Antrag kann es von der Präsidentin der Klosterkammer jeweils für ein Jahr verlängert werden.