Konvent

Konvent

Die Geistliche Frauengemeinschaft im Kloster Wennigsen.

Leben im Kloster: Seit rund 800 Jahren leben Frauen in christlicher Gemeinschaft im Kloster Wennigsen, zunächst als Nonnen des Augustiner Chorfrauen Stiftes. Nach der Reformation wurde das Kloster evangelisch. Seitdem leben hier alleinstehende (heute auch geschiedene oder verwitwet) evangelische Frauen als Konvent.

Zu Beginn der evangelischen Klosterordnung (1542) wurden unverheiratete Töchter des Calenberger Adels aufgenommen. Die Konventstellen waren sehr begehrt. Die Familien bezahlten dafür viel Geld. Seitdem Frauen Berufe erlernen und sich selber versorgen können (etwa seit dem 1. Weltkrieg), gingen die Nachfragen stark zurück. Zum Ende des 20. Jahrhunderts mussten neue Konzepte für die Belebung des evangelischen Klosters entwickelt werden. Der Konvent im alten bewährten Stil starb aus.

In Wennigsen wird seit 2005 eine moderne Form des Konventes praktiziert, nämlich als Geistliche Frauengemeinschaft e. V. Der sogenannte „Fliegenden Konvent“ ist eine Gemeinschaft, die sich in der heutigen Zeit bewährt. Die Mitglieder sind inhaltlich und geistlich an das Kloster gebunden und bringen sich und ihre Fähigkeiten in die Ausgestaltung des Klosterlebens mit ein. Sie behalten gleichwohl ihre individuelle Freiheit in Form von eigenem Familienleben, persönlichem Wohnumfeld oder/und Berufstätigkeit, haben indes auch keinen Anspruch auf Versorgung.

Zurzeit besteht der im Kloster lebende Konvent aus der Äbtissin und einer Konventualin.


 Es gibt zwei Formen, in dieser Gemeinschaft Mitgliedschaft zu leben:

  1. Als Mitglied der Geistlichen Frauengemeinschaft e.V.:
    der Familienstand ist unerheblich, ohne Wohnsitz im Kloster, ohne finanzielle Ansprüche; bereit, regelmäßig ins Kloster zu kommen, mit und in der Gemeinschaft einen spirituellen Weg zu gehen und sich im Kloster einzubringen.
  2. Als Konventualin vor Ort:
    alleinstehend, Wohnung im Kloster (in der Regel zwei Zimmer, Küche, Bad) wird mietfrei gestellt, bei Bedarf, Anspruch auf eine monatliche Versorgung (Präbende); 
    bereit, sich am gemeinschaftlichen und spirituellen Leben im Kloster zu beteiligen, Aufgaben je nach Gabe und Kraft zu übernehmen und Gastfreundschaft zu pflegen.

 

Für beide Formen gilt:

  • Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche,
  • Eintrittsalter: unter 70 Jahre,
  • erfahren in christlicher Meditation und Kontemplation, gerne auf dem Weg des Herzens,
  • bereit für Gemeinschaft: offen für das miteinander gehen, schweigen, beten, mitteilen, teilen
  • und bereit und in der Lage, je nach Gaben und Bedürfnissen Aufgaben im Kloster und im Haus für Stille und Begegnung zu übernehmen.